wir haben Sie bereits im Juni zum Thema E-Rechnung informiert. Da es - auch in den Medien - lange Hin und Her ging, wurde die am 22. März 2024 erfolgte Annahme des Wachstumschancengesetzes vom deutschen Bundesrat nach wie vor nicht von allen wahrgenommen ! ! !
Das Wachstumschancengesetz (WCG) beinhaltet zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderem eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen für Unternehmen sowie die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung), welche in den nächsten Jahren im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen schrittweise verpflichtend wird.